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Welches Dokument müssen Sie im Gelegenheitsverkehr auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung aushändigen?

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Die Zulassungsbescheinigung Teil I

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Die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr

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Den Versicherungsschein der Insassen-Unfallversicherung

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Sie haben richtig geantwortet. Im Gelegenheitsverkehr (z. B. Personenbeförderung mit Taxi oder Mietwagen) muss man auf Verlangen zum einen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzeigen, weil sie belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Zum anderen ist die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr notwendig, da sie die behördliche Erlaubnis für diese Art der Personenbeförderung dokumentiert. Ein Versicherungsschein der Insassen-Unfallversicherung muss nicht vorgezeigt werden. In ähnlichen Fragen: Immer daran denken, dass sowohl die Fahrzeudokumente als auch behördliche Sondergenehmigungen relevant sind.

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